Wer gilt als Nichtraucher bzw. langjähriger Nichtraucher?
Als Nichtraucher gelten Sie, wenn Sie in den vergangenen zwölf Monaten vor Antragstellung Nikotin weder durch den Genuss von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, Kautabak, Schnupftabak, Wasserpfeife, E-Zigaretten, E-Zigarre, E-Pfeife noch in anderer Form aktiv zu sich genommen haben, gleichgültig in welcher Menge und auch beabsichtigt, dies in Zukunft nicht zu tun.
Als langjähriger Nichtraucher gelten Sie, wenn Sie in den vergangenen zehn Jahren vor Antragstellung Nikotin weder durch den Genuss von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, Kautabak, Schnupftabak, Wasserpfeife, E-Zigaretten, E-Zigarre, E-Pfeife noch in anderer Form aktiv zu sich genommen haben, gleichgültig in welcher Menge und auch beabsichtigt, dies in Zukunft nicht zu tun.
Risiko-Lebensversicherung für Nichtraucher - BASIS-Tarif
Wir verwenden die Überschussbeteiligung in Form eines Sofortrabattes zur Ermäßigung Ihrer Beiträge. Sie zahlen von Anfang an nur den reduzierten Effektivbeitrag. Verstirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
Risiko-Lebensversicherung für Nichtraucher - OPTIMAL-Tarif
Zusätzlich zum BASIS-Tarif enthält dieser Tarif eine erweiterte Nachversicherungsgarantie, vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer, unheilbarer Krankheit, Verlängerungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung und Kinderbonus.
Risiko-Lebensversicherung für Nichtraucher für zwei verbundene Leben - BASIS-Tarif
In diesem Tarif können zwei Nichtraucher in einem Vertrag versichert werden. Die Versicherungssumme wird im Todesfall der zuerst sterbenden Person fällig, danach endet der Vertrag. Versterben beide Personen gleichzeitig, wird die Versicherungssumme nur einmal ausbezahlt.